19.04.2010, 21:20
Hallo Holger,
Ja, so etwas gibt es; nennt sich "Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen" -> schau mal in diesen nach. Ich weiß jetzt nicht, ob Du bei HUK24 und HUK Allgemeine versichert bist, aber soviel Unterschied wird's da ja wohl nicht geben.
Bei der HUK24 steht in deren Bedingungen (Stand 01.01.2007) bei
Punkt C = Fahrzeugversicherung,
§ 12 = Umfang der Versicherung
I. Die Teilversicherung umfasst Schäden...
...
f) "...durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Vesicherungsschutz ausgenommen."
Da sie sich nicht weiter auslassen über die Konsistenz der Verglasung, ist somit auch ein "Glasscheibe aus glasähnlichen Stoffen" wie bei unseren Cabs mitversichert. Im übrigen wurde dieser "Glasersatzstoff" auch bei unserer ABE berücksichtigt -> gehört somit zur Verglasung des Fahrzeugs.
Montagekosten gehören natürlich zu einem ersatzpflichtigen Schaden. Ob die Höhe insgsamt o.k. ist, kann ich Dir nicht sagen; zumal hier im Forum schon gepostet wurde, dass ein Heckscheibentausch für ca. 500,- EUR über die "Bühne" ging.
Wünsch Dir viel Glück.
(19.04.2010, 20:44)Holger schrieb: ... Also wenn es eine Gesetzesklausel oder irgendwas gibt auf das ich mich beziehen kann um mein Recht zu kriegen wäre ich euch dankbar wenn ihr mir da helfen könntet. ...
Ja, so etwas gibt es; nennt sich "Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen" -> schau mal in diesen nach. Ich weiß jetzt nicht, ob Du bei HUK24 und HUK Allgemeine versichert bist, aber soviel Unterschied wird's da ja wohl nicht geben.
Bei der HUK24 steht in deren Bedingungen (Stand 01.01.2007) bei
Punkt C = Fahrzeugversicherung,
§ 12 = Umfang der Versicherung
I. Die Teilversicherung umfasst Schäden...
...
f) "...durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Vesicherungsschutz ausgenommen."
Da sie sich nicht weiter auslassen über die Konsistenz der Verglasung, ist somit auch ein "Glasscheibe aus glasähnlichen Stoffen" wie bei unseren Cabs mitversichert. Im übrigen wurde dieser "Glasersatzstoff" auch bei unserer ABE berücksichtigt -> gehört somit zur Verglasung des Fahrzeugs.
Montagekosten gehören natürlich zu einem ersatzpflichtigen Schaden. Ob die Höhe insgsamt o.k. ist, kann ich Dir nicht sagen; zumal hier im Forum schon gepostet wurde, dass ein Heckscheibentausch für ca. 500,- EUR über die "Bühne" ging.
Wünsch Dir viel Glück.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"