19.04.2010, 21:59
Hallo Holger,
mach mal langsam, bevor Du irgend jemanden "weh tust". Der Gutachter wird dem Sachbearbeiter schon sagen, dass ein Heckscheibenbruch zum ersatzpflichtigen Schaden in der TK zählt.
Ansonsten liegt die ABE dem KBA (Kraftfahrtbundesamt) vor und daraus abgeleitet hast Du ja den Kfz-Brief erhalten (EG-Typgenehmigung Nr. E1*98/14*0002*09 -> nachzulesen im Kfz-Brief); mehr Info's dazu habe ich leider auch nicht.
Aber vielleicht kannst Du es auch andersrum der HUK beweisen (wenn alle "Stricke reissen"), dass diese Heckscheibe aus einem Glasersatzstoff ist -> Selbststudierprogramm Nr. 138 wäre das Stichwort, besonders die Seiten 16 - 19 wären hier angeraten. Das steht, dass die Heckscheibe eine Polyglas-Heckscheibe ist.
Sollten sie dann immernoch den Standpunkt vertreten, die Heckscheibe unseres Cab's zähle nicht zur Verglasung, dann müssen sie Dir ja den Gegenbeweis antreten -> und das können sie wiederum nicht.
Also bleib erstmal "cool".
mach mal langsam, bevor Du irgend jemanden "weh tust". Der Gutachter wird dem Sachbearbeiter schon sagen, dass ein Heckscheibenbruch zum ersatzpflichtigen Schaden in der TK zählt.
Ansonsten liegt die ABE dem KBA (Kraftfahrtbundesamt) vor und daraus abgeleitet hast Du ja den Kfz-Brief erhalten (EG-Typgenehmigung Nr. E1*98/14*0002*09 -> nachzulesen im Kfz-Brief); mehr Info's dazu habe ich leider auch nicht.
Aber vielleicht kannst Du es auch andersrum der HUK beweisen (wenn alle "Stricke reissen"), dass diese Heckscheibe aus einem Glasersatzstoff ist -> Selbststudierprogramm Nr. 138 wäre das Stichwort, besonders die Seiten 16 - 19 wären hier angeraten. Das steht, dass die Heckscheibe eine Polyglas-Heckscheibe ist.
Sollten sie dann immernoch den Standpunkt vertreten, die Heckscheibe unseres Cab's zähle nicht zur Verglasung, dann müssen sie Dir ja den Gegenbeweis antreten -> und das können sie wiederum nicht.
Also bleib erstmal "cool".
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"