26.03.2011, 13:33
Moin Ben,
ich vermute diese Frage lässt sich zweifelsfrei nur beim TÜV klären. Im Prinzip ist die Funktion der Heckscheibe nebensächlich, so lange Du zwei Aussenspiegel hast.
Möglicherweise ist der undurchsichtige Verschluss der Heckscheibe aber eine eintragungspflichtige Aufbauänderung, da durch den Verschluss des Fensters die Betriebserlaubnis erlöschen könnte, d.h. zurück zu Satz 1.
ich vermute diese Frage lässt sich zweifelsfrei nur beim TÜV klären. Im Prinzip ist die Funktion der Heckscheibe nebensächlich, so lange Du zwei Aussenspiegel hast.
Möglicherweise ist der undurchsichtige Verschluss der Heckscheibe aber eine eintragungspflichtige Aufbauänderung, da durch den Verschluss des Fensters die Betriebserlaubnis erlöschen könnte, d.h. zurück zu Satz 1.
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter