16.05.2011, 14:14
Moin,
Macht aber nix, zählt nämlich mit zu Glasbruck. Definitiv. Das Ding heißt bei Audi auch offiziell "Rückblickscheibe"...
"Glas" ist in diesem Fall im juristischen Sinne alles wodurch man aus dem Auto blickt, egal ob Plastik oder echtes Glas. Ebenso zählen die Scheinwerfer dazu...
Zum Thema, ob Verfärbungen für die Inanspruchnahme der TK ausreichen gibt es wohl keine gesicherten Angaben. (Mir war so als hätte jemand das schon mal als Grund für den Austausch durchbekommen... hört sich aber unwahrscheinlich an) Bei Glasbruch jedenfalls zahlt die TK.
(16.05.2011, 13:52)JJ1985 schrieb: ...
und außerdem ist das ja auch kein Glas.
...
Macht aber nix, zählt nämlich mit zu Glasbruck. Definitiv. Das Ding heißt bei Audi auch offiziell "Rückblickscheibe"...
"Glas" ist in diesem Fall im juristischen Sinne alles wodurch man aus dem Auto blickt, egal ob Plastik oder echtes Glas. Ebenso zählen die Scheinwerfer dazu...
Zum Thema, ob Verfärbungen für die Inanspruchnahme der TK ausreichen gibt es wohl keine gesicherten Angaben. (Mir war so als hätte jemand das schon mal als Grund für den Austausch durchbekommen... hört sich aber unwahrscheinlich an) Bei Glasbruch jedenfalls zahlt die TK.
sonnige Grüße
alles unter 2,6 Liter ist Steuerhinterziehung!
©-Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags (Text und Bilder) unterstehen der GNU FDL/Copyleft.
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