16.05.2011, 14:44
Die Scheibe wird aber nur bei einem "Unfall" sei es wie bei mir Eis das vom Baum Fiel durch die Rückblickscheibe fällt gezahlt. Nicht bei Heiler Rückblickscheibe wobei man hier schauen könnte ob die TK zahlt weil die umsicht nicht mehr gegeben ist!
Mutwillige Zerstörung muss selber gezahlt werden!
Das Verdeck ist sache des eigners! die TK zahlt nur das einsetzen einer neuen Scheibe egal welchen zustand das Verdeck hat bei mir lösten sich schon die nähte auf und 5 Sattler haben mir SCHRIFTLICH gegeben das sie keine neue scheibe ein nähen und die Versicherung weigerte sich dennoch das gesammte Verdeck zu zahlen!
Mutwillige Zerstörung muss selber gezahlt werden!
Das Verdeck ist sache des eigners! die TK zahlt nur das einsetzen einer neuen Scheibe egal welchen zustand das Verdeck hat bei mir lösten sich schon die nähte auf und 5 Sattler haben mir SCHRIFTLICH gegeben das sie keine neue scheibe ein nähen und die Versicherung weigerte sich dennoch das gesammte Verdeck zu zahlen!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum