20.02.2012, 11:45
Hi Leuz,
die Überschrift beinhaltet die Frage schon.
Man ist ja bei Blechschäden-Unfällen nicht verpflichtet, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Was würdet ihr empfehlen, sollte man sie rufen, oder nicht? Was für Vor- oder Nachteile könnten entstehen für mich als Unfallverursacher oder -geschädigter?
lg
Markus
die Überschrift beinhaltet die Frage schon.
Man ist ja bei Blechschäden-Unfällen nicht verpflichtet, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Was würdet ihr empfehlen, sollte man sie rufen, oder nicht? Was für Vor- oder Nachteile könnten entstehen für mich als Unfallverursacher oder -geschädigter?
lg
Markus