01.03.2012, 11:35
Hallo Tille,
ohne die Fakten jetzt genau zu kennen, meine ich aber, dass Deine bisherige Versicherung einen Fehler gemacht hat.
Bei einerm Saisonkennzeichen endet das Versicherungsjahr immer am Tag vor Saisonbeginn; in Deinem Fall am 31.03.2012. Schau mal in Deinen alten Versicherungsschein. Es ist auch ein Trugschluss, dass Du in der Zeit, wo Du saisonbedingt nicht fahren darfst, keinen Versicherungsschutz benötigen würdest - denke mal in den Bereich Gefährdungshaftung. Allein der blose Besitz eines Fahrzeuges kann eine Gefährungshaftung auslösen. Auch die Gefährdung der Umwelt könnte eine Haftung auslösen (Betriebs/Kraftstoffe versickern im Boden). Nur das die Zeit außerhalb der Saison keinen Beitrag kostet, bedeutet auch nicht, dass deswegen kein Versicherungsschutz gewährt wird - er wird halt eingeschränkt.
Ein weiterer Bereich wäre Diebstahl, Hagel oder Sturm. Die sind über die Teilkasko abgesichert - normalerweise auch während der beitragsfreien Nichtsaisonzeit!
Prüf' mal Deinen alten Versicherungsschein. Ist das Versicherungsende tatsächlich der 31.03.2012, dann schreib' Deiner alten Versicherung und bitte Sie um Klärung mit der Zulassungsstelle und Übernahme der 40,- EUR Strafe
. Eigentlich hätten Sie Deine Kündigung vom 30.11. zurückweisen und entweder auf eine erneute Kündigung im März hinweisen oder den Kündigungstermin auf 31.03.2012 vormerken müssen. Da bei den Versicherungen Menschen arbeiten, hilft auch das ausgeklügelste Computersystem nicht vor Fehlentscheidungen - sowas kommt leider manchmal bei den Gesellschaften vor.
ohne die Fakten jetzt genau zu kennen, meine ich aber, dass Deine bisherige Versicherung einen Fehler gemacht hat.
Bei einerm Saisonkennzeichen endet das Versicherungsjahr immer am Tag vor Saisonbeginn; in Deinem Fall am 31.03.2012. Schau mal in Deinen alten Versicherungsschein. Es ist auch ein Trugschluss, dass Du in der Zeit, wo Du saisonbedingt nicht fahren darfst, keinen Versicherungsschutz benötigen würdest - denke mal in den Bereich Gefährdungshaftung. Allein der blose Besitz eines Fahrzeuges kann eine Gefährungshaftung auslösen. Auch die Gefährdung der Umwelt könnte eine Haftung auslösen (Betriebs/Kraftstoffe versickern im Boden). Nur das die Zeit außerhalb der Saison keinen Beitrag kostet, bedeutet auch nicht, dass deswegen kein Versicherungsschutz gewährt wird - er wird halt eingeschränkt.
Ein weiterer Bereich wäre Diebstahl, Hagel oder Sturm. Die sind über die Teilkasko abgesichert - normalerweise auch während der beitragsfreien Nichtsaisonzeit!
Prüf' mal Deinen alten Versicherungsschein. Ist das Versicherungsende tatsächlich der 31.03.2012, dann schreib' Deiner alten Versicherung und bitte Sie um Klärung mit der Zulassungsstelle und Übernahme der 40,- EUR Strafe
. Eigentlich hätten Sie Deine Kündigung vom 30.11. zurückweisen und entweder auf eine erneute Kündigung im März hinweisen oder den Kündigungstermin auf 31.03.2012 vormerken müssen. Da bei den Versicherungen Menschen arbeiten, hilft auch das ausgeklügelste Computersystem nicht vor Fehlentscheidungen - sowas kommt leider manchmal bei den Gesellschaften vor.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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