30.03.2005, 08:15
Super, Danke Marco. B)
Genau so wollte ich's haben.
Eine Info fehlt mir allerdings noch - rein interessehalber. Wie wäre das Vorgehen, wenn der letzte Halter im Sinne eines Briefbesitzers (für einen Normalsterblichen und NichtPolizist) nicht bekannt ist? (z.B. Scheunenfund)
BTW: Gestern war ich bei den Blaukitteln (Ergebnis: "Das Cabrio ist ja wirklich toll in Schuß!" - HU und AU ohne Beanstandungen), spaßeshalber habe ich auch da mal wegen meines Anhängers nachgefragt. "Ungebremst? Naja, bringst die Kiste halt mal vorbei, wir machen das schon..."
Was ist denn das nun?
Ach ja, Herr schwupp: Du kannst mir jetzt noch verraten, ob die Regel "Ohne Kennzeichen zu Zulassungszwecken zum TüV fahren" auch für Anhänger gilt.
Toll. Je länger ich hier lese und schreibe desto verwirrter bin ich.
Gruß Dirk.
Genau so wollte ich's haben.
Eine Info fehlt mir allerdings noch - rein interessehalber. Wie wäre das Vorgehen, wenn der letzte Halter im Sinne eines Briefbesitzers (für einen Normalsterblichen und NichtPolizist) nicht bekannt ist? (z.B. Scheunenfund)
BTW: Gestern war ich bei den Blaukitteln (Ergebnis: "Das Cabrio ist ja wirklich toll in Schuß!" - HU und AU ohne Beanstandungen), spaßeshalber habe ich auch da mal wegen meines Anhängers nachgefragt. "Ungebremst? Naja, bringst die Kiste halt mal vorbei, wir machen das schon..."
Was ist denn das nun?
Ach ja, Herr schwupp: Du kannst mir jetzt noch verraten, ob die Regel "Ohne Kennzeichen zu Zulassungszwecken zum TüV fahren" auch für Anhänger gilt.
Toll. Je länger ich hier lese und schreibe desto verwirrter bin ich.
Gruß Dirk.
94er 2l ABK 85 KW - Au