Vorgehen bei fehlenden Papieren
#5
Naja..Tatsache ist ja, dass Du auch für einen ungebremsten Anhänger einen Fahrzeugbrief besitzen musst. Und dieses ist nun einmal ein amtliches Dokument, welches Dir nur das Strassenverkehrsamt aushändigen kann. Was Dir der TÜV-Mensch angeboten hat, ist sicher die technische Abnahme des Anhängers, damit Du den überhaupt zulassen kannst ! Denn nach §§21 STVZO muss der Anhänger in einer Einzelabnahme untersucht und ein Gutachten erstellt werden, womit Du dann erst einen neuen Fahrzeugbrief und die Zulassung beantragen kannst.
Viele Grüße, Marco
ehemals Audi Cabrio 2.3e, Bj. 92 *seufs*

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[Kein Betreff] - von Pfeife - 29.03.2005, 11:20
[Kein Betreff] - von CabrioMarco - 29.03.2005, 13:41
[Kein Betreff] - von schwupp - 29.03.2005, 19:48
[Kein Betreff] - von Pfeife - 30.03.2005, 08:15
[Kein Betreff] - von CabrioMarco - 30.03.2005, 10:18
[Kein Betreff] - von Pfeife - 30.03.2005, 10:32
[Kein Betreff] - von schwupp - 30.03.2005, 14:48

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