28.06.2006, 21:10
Hi Tanja,
ich habe neulich erst bei uns ( Versicherung ) in der Schadenabteilung nachgefragt: "Glasbruch" bei der Kunststoffscheibe wird genau so reguliert wie bei Glasscheiben. Betonung liegt auf Bruch. Also sieh zu, dass die Scheibe auch kaputt ist, wenn Du sie wechseln lässt.
Normalerweise reicht es, wenn man die Reparaturrechnung einreicht und kurz eine Notiz dranhängt, dass die Scheibe halt "gebrochen" war, d.h. zum Beispiel einen Riss hatte.
Die Regulierung müsste an sich unproblematisch sein, aber ich würde mich an Deiner Stelle bei der Versicherung kurz erkundigen.
Viel Erfolg und weiterhin gute Fahrt.
Gruß
Helmut
ich habe neulich erst bei uns ( Versicherung ) in der Schadenabteilung nachgefragt: "Glasbruch" bei der Kunststoffscheibe wird genau so reguliert wie bei Glasscheiben. Betonung liegt auf Bruch. Also sieh zu, dass die Scheibe auch kaputt ist, wenn Du sie wechseln lässt.
Normalerweise reicht es, wenn man die Reparaturrechnung einreicht und kurz eine Notiz dranhängt, dass die Scheibe halt "gebrochen" war, d.h. zum Beispiel einen Riss hatte.
Die Regulierung müsste an sich unproblematisch sein, aber ich würde mich an Deiner Stelle bei der Versicherung kurz erkundigen.
Viel Erfolg und weiterhin gute Fahrt.
Gruß
Helmut
Cab. 1,8l, 125 PS, Bj. 2000, schwarz/schwarz
Schrauben ? Nein Danke. Es gibt Sachen, die überlässt man denen, die Ahnung davon haben
Schrauben ? Nein Danke. Es gibt Sachen, die überlässt man denen, die Ahnung davon haben