16.01.2007, 22:41
Servus,
hier mal ein kleiner Exkurs in die Teilkasko-Bedingungen:
Als versicherter Umstand ist eindeutig Glasbruch versichert, eine Trübung bzw. Kratzer sind nicht abgedeckt. Heckscheiben aus
Kunststoff sind hier dem Glas gleichzusetzen...........
Gutes Gelingen
Thomas
hier mal ein kleiner Exkurs in die Teilkasko-Bedingungen:
Als versicherter Umstand ist eindeutig Glasbruch versichert, eine Trübung bzw. Kratzer sind nicht abgedeckt. Heckscheiben aus
Kunststoff sind hier dem Glas gleichzusetzen...........
Gutes Gelingen
Thomas