01.05.2007, 19:35
Hallo Manfred,
nachdem der TÜV sie Dir abgenommen hat bekommst Du von ihm einen Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO! Damit bestätigt er Dir den ordnungsgemäßen Anbau deiner Spurverbreiterung! Es muß nicht zwingend in den Fahrzeugschein eingetragen werden ein mitführen reicht aus!
Allerdings ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit erforderlich, das heist wenn die Zulassungstellen sich das nächste mal mit deinen Papieren befasst z.B. ab-anmelden Halterwechsel u.s.w!
Wenn du es in den Fahrzeugschein stehen haben willst bekommst du auch neue Papiere (EU)!
Gruß Micha!
nachdem der TÜV sie Dir abgenommen hat bekommst Du von ihm einen Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO! Damit bestätigt er Dir den ordnungsgemäßen Anbau deiner Spurverbreiterung! Es muß nicht zwingend in den Fahrzeugschein eingetragen werden ein mitführen reicht aus!
Allerdings ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit erforderlich, das heist wenn die Zulassungstellen sich das nächste mal mit deinen Papieren befasst z.B. ab-anmelden Halterwechsel u.s.w!
Wenn du es in den Fahrzeugschein stehen haben willst bekommst du auch neue Papiere (EU)!
Gruß Micha!
Audi Cabrio mit 50mm KAW Federn, Nuvolari Nachbau in 18 Zoll mit 225/35/18 Reifen
Alltagsauto Mercedes GLA (noch
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