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Hallo Gemeinde,
ich stehe momentan vor einer kniffligen Frage, hab am Telefon 5 konkurrierende Meinungen gehört, und um mir die Entscheidung zu erleichtern hole ich mir hier bei euch mal noch ein paar weitere Meinungen ein.
Mein Cab ist auf Saison angemeldet, von April bis Oktober. Letzten Oktober habe ich das Cabrio natürlich brav in eine Halle gestellt, in der es seitdem schlummert.
Da meine Versicherung zu teuer war, habe ich diese fristgerecht zum 30.11. gekündigt, und kurz darauf eine Bestätigung bekommen, dass mein Vertrag zum 31.10. (!!) aufgehoben wurde. Meine Schlussfolgerung war: Aha, im Winter brauche ich also keine Versicherung, deshalb kündigen die rückwirkend.
Nun hatte ich zwar alle Unterlagen vom neuen Versicherer schon vorliegen, dachte aber dass ich keine Hektik machen muss, schliesslich brauch ich im Winter ja eh keine Versicherung. Vor 3 Tagen habe ich die neue Versicherung dann unterschrieben, und bekomme gestern einen Brief von der Zulassungsstelle: Ihr Versicherungsschutz ist abgelaufen, 40 € strafe, Fzg. sofort entstempeln lassen oder neue Versicherung vorweisen.
Nungut, kein Problem dachte ich mir, war ein Mißverständnis. Also bei der Zulassungsstelle angerufen, die meinen nicht dass es ein Mißverständnis sei. Ich soll sofort das Auto versichern. Also beim neuen Versicherer angerufen, denn die Anmeldung lag der Zulassungsstelle noch nicht vor. Der neue Versicherer sagt aber: Sie Versichern mich erst ab 1.4., schliesslich zahle ich ja auch erst ab da. Sie verstehen aber auch nicht was die Zulassungsstelle überhaupt von mir will, schliesslich kann ich das Fzg. ja nicht bewegen.
Nun meine Frage: Wie geht man hier richtig vor? Was habe ich falsch gemacht? oder noch besser: Was hat die Zulassungstelle falsch gemacht, denn die wollen grade Geld von mir....
Ich hoffe irgendein Versicherungsfachmann kann mir hierzu was schreiben. Vielen Dank schonmal,
liebe Grüße
Tille
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Bin zwar kein Fachmann, denke aber, dass die Zulassungstelle deshalb Geld von dir will, weil du immernoch Kennzeichen mit GÜLTIGEM Amts-Siegel an deinem Fahrzeug hast auch wenn du das Auto nicht bewegen darfst.
Gruß Jürgen
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Hallo Tille,
Also normaler Weise kündigt man die Versicherung immer pünktlich zum 31.12. des laufenden Jahres! Wenn man jetzt aber Saison fährt, kündigt sich die Versicherung eigentlich erst in deinem Fall zum 31.03. des folgenden Jahres, da die Versicherung schließlich auch frühstens erst am 01.04. des laufenden Jahres in Kraft getreten ist! Sprich selbst wenn man die Versicherung heute zum 31.12 kündigt, spricht die Versicherung die Kündigung zum 31.03. aus!
Wenn jetzt warum auch immer deine Versicherung vorzeitig kündigt, und du nicht sofort eine Folgeversicherung abschließt, bedeutet das, dass dein Auto abgemeldet werden muß! Dafür müssen die Plaketten vom Kennzeichen runter, egal ob Saisonkennzeichen oder nicht! Und darin wird sicherlich dein Problem liegen! Also um dem ganzen dabei noch weiterhin auftretendem Ärger aus dem Weg zu gehen: Neue Versicherung sowie die Rechnung der Zulassungstelle bezahlen! Versichern kannst du dein Auto auch jetzt schon bei der Versicherung, bezahlen tust du aber erst am 01.04. !
Gruß Markus
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Hallo Tille,
ohne die Fakten jetzt genau zu kennen, meine ich aber, dass Deine bisherige Versicherung einen Fehler gemacht hat.
Bei einerm Saisonkennzeichen endet das Versicherungsjahr immer am Tag vor Saisonbeginn; in Deinem Fall am 31.03.2012. Schau mal in Deinen alten Versicherungsschein. Es ist auch ein Trugschluss, dass Du in der Zeit, wo Du saisonbedingt nicht fahren darfst, keinen Versicherungsschutz benötigen würdest - denke mal in den Bereich Gefährdungshaftung. Allein der blose Besitz eines Fahrzeuges kann eine Gefährungshaftung auslösen. Auch die Gefährdung der Umwelt könnte eine Haftung auslösen (Betriebs/Kraftstoffe versickern im Boden). Nur das die Zeit außerhalb der Saison keinen Beitrag kostet, bedeutet auch nicht, dass deswegen kein Versicherungsschutz gewährt wird - er wird halt eingeschränkt.
Ein weiterer Bereich wäre Diebstahl, Hagel oder Sturm. Die sind über die Teilkasko abgesichert - normalerweise auch während der beitragsfreien Nichtsaisonzeit!
Prüf' mal Deinen alten Versicherungsschein. Ist das Versicherungsende tatsächlich der 31.03.2012, dann schreib' Deiner alten Versicherung und bitte Sie um Klärung mit der Zulassungsstelle und Übernahme der 40,- EUR Strafe . Eigentlich hätten Sie Deine Kündigung vom 30.11. zurückweisen und entweder auf eine erneute Kündigung im März hinweisen oder den Kündigungstermin auf 31.03.2012 vormerken müssen. Da bei den Versicherungen Menschen arbeiten, hilft auch das ausgeklügelste Computersystem nicht vor Fehlentscheidungen - sowas kommt leider manchmal bei den Gesellschaften vor.
Servus
Winni
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@ Winni
Was ist denn eigentlich wenn ich mein Saisonfahrzeug 2 Monate im vorraus, also rechtzeitig kündige? (Gibt ja auch Versicherungen bei denen nicht unbedingt erst zum Jahreswechsel gekündigt werden muß) Also nehmen wir mal an wie in diesem Fall! Die Versicherung weiß nicht ob das Fahrzeug Saisonangemeldet bleibt oder? Kann ja sein ich möchte statt Saison gerne das ganze Jahr anmelden! Das würde heißen, dass sich die Versicherung kündigt, schicken das der Zulassungsstelle (wie wenn man die Versicherung nicht bezahlt) und diese will das Fahrzeug abgemeldet sehen, da kein Versicherungsschutz einer neuen Versicherung besteht!
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Hallo Markus,
eine Kfz-Versicherung kann ich immer erst zum Versicherungs periodenende regulär kündigen. Dabei ist es egal, ob das Versicherungsende am 01.01. um 0.00 Uhr oder an einem sonstigen Tag endet. Ich habe immer zu diesem Termin die Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei einem Wechsel von Saisonschutz auf Jahresschutz habe ich erst wieder das Kündigungsrecht bei Versicherungsende. Wenn im Versicherungsschein (Saison) beispielsweise als Ende der 31.03. steht, dann kann ich am 01.01. (Umstellung auf Jahresschutz) meinen bestehenden Vertrag nur bei gleicher Gesellschaft verändern; ein Wechsel der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Im übrigen teilt sich der Versicherungsschutz bei einem Saisonvertrag in einen aktiven und ruhenden (keine Teilnahme am Straßenverkehr) Teil.
Will ich jetzt bei diesem Wechsel von Saison- auf Jahresschutz auch noch die Gesellschaft wechseln, muss ich darauf achten, dass die alte Gesellschaft auch das ursprüngliche Versicherungsende beibehält - wenn nicht, dann kommt der berühmte Blick durch das Ofenrohr und ich verzichte auf das Kündigungsrecht der alten Vertragsgestaltung. Gleiches gilt im übrigen auch von Jahres- auf Saisonschutz; auch dort wird es "nur" als Vertragsänderung gehändelt und ich habe kein reguläres Kündigungsrecht.
Da der Versicherungsmarkt seit Mitte der 1990Jahre dereguliert ist, gibt es auch keine einheitlichen Bedingungen mehr. Dies bedeutet,
- ich muss noch genauer in die einzelnen Bedingungen sehen,
- den Versicherungschein noch genauer lesen und
- vielleicht auch mal die Hilfe von Versicherungsfachleuten in Anspruch nehmen .
Die Möglichkeit, über's Internet Versicherungen zu vergleichen und abzuschließen, ist zwar ne schöne Sache bei "normalen" Fällen; bei Vertragsänderungen und besonderen Vertragsgestaltungen bin ich aber immernoch auf Gedeih und Verderb auf die Bedingungsauslegung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angewiesen.
Der Weisheit letzten Schluss ist immer der Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen - was dort steht ist "Gesetz".
Deshalb habe ich auch vorhin geschrieben, dass ich die Fakten nicht kenne; glaube aber beim Tille immernoch, dass seine Gesellschaft nen Fehler gemacht hat. Ich kenne bisher keinen Fall, wo der Versicherungsschutz mit einem ruhenden Teil (keine Teilnahme am Straßenverkehr) begonnen hat und somit würde meiner Vermutung nach die Versicherungsperiode bei seinem Vertrag am 31.03. enden.
Servus
Winni
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Hallo Winni,
genau das habe ich ja ganz oben auch geschrieben! Allerdings verstehe ich ja nicht warum die Versicherungsgesellschafft diese Versicherung zum 31.10. gekündigt hat! Wenn sowas wirklich gehen sollte (ja haben deinen Beitrag sogfälltig gelesen), bleibt er auf der Rechnung der Zulassungsstelle sitzen! Da nur weil er es nicht gewusst hat, dass der Versicherungswechsel nahtlos hätte übergehen müssen (um die Plaketten zu behalten), heißt es von der Zulassungsstelle aus: Plakette auf dem Auto = Versicherungsschutz in Kraft; aber keine Versicherung abgeschlossen --> Plakette runter+ Strafe!
Und warum will denn eigentlich die neue Versicherung das Fahrzeug erst ab Saisonbeginn versichern (mal angenommen ich kauf z.B. ein Auto im Dezember und will es ab Aprill saisonversichern)? Da ist dann wohl bis dahin nichts mit ruhenden Teil?
Gruß Markus
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Hallo Markus,
Du schreibst für mich etwas verwirrend; mag aber vielleicht auch daran liegen, dass ich im Moment aufgrund von ner Erkältung die Sache etwas verschleiert betrachte - ein paar Absätze in Deinen Post's würde Deine Beiträge aber auch etwas übersichtlicher gestalten .
1. Ich habe dem Tille empfohlen, seinen Versicherungsschein von damals genau zu lesen. Ist dort als Versicherungsende der 31.03.2012 eingetragen, liegt der Fehler eindeutig bei der Versicherungsgesellschaft. Deshalb auch mein Tip, sich mit der alten Gesellschaft in Verbindung zu setzen und von denen alles mit der Zulassungsstelle klären zu lassen und die Strafe zu übernehmen. Nur die können der Zulassungsstelle auch ihren Fehler erklären und Versicherungsschutz (auch für den ruhenden Teil) bis zum 31.03. bestätigen. Dieser ruhende Teil des Versicherungsschutzes ist im übrigen bei allen mir bekannten Versicherungsgesellschaften beitragsfrei im Saisonvertrag integriert und immer in Anschluss an den aktiven Teil. Das was Du vorschlägst, mit Strafe zahlen, Kfz abmelden, Kfz am 01.04. wieder anmelden ist doch nur mit unnötigen Kosten und Aufwand verbunden. Einzige Ausnahme: die Kosten vorstrecken und von der alten Gesellschaft erstatten lassen.
2. Unsere beiden ersten Posts haben sich überschnitten. Ich habe beim Klick auf "Antwort schreiben" leider nicht vorher auf den "Vorschau"-Button gedrückt und somit Deine 1. Antwort erst danach gelesen.
3. Deine Aussage im 2. Post: "Die Versicherung weiß nicht ob das Fahrzeug Saisonangemeldet bleibt oder? Kann ja sein ich möchte statt Saison gerne das ganze Jahr anmelden!".
Daraufhin habe ich Dir die Erläuterung gegeben, dass bei einem Wechsel während der Vertragslaufzeit ich nur bei der gleichen Versicherungsgesellschaft eine Vertragsänderung durchführen kann; ich kann nicht zwischendurch bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag anfangen. Die alte Gesellschaft wird immer auf Vertragserfüllung bestehen und die SF-Klassen nicht weitergeben.
Wenn ich die Prämien für die Kfz-Versicherung nicht zahle, läuft ein ganz anderes Szenario ab. Angefangen mit Beitragsmahnungen über Androhung von Maßnahmen bis zur Meldung an Zulassungsstelle, dass keine Haftung ab einem gewissen Zeitpunkt (in der Zukunft) besteht; das Klageverfahren will ich mal außer acht lassen. Glaub' mir, das hätte der "Tille" mitbekommen und die Zulassungsstelle würde sich keine 4 Monate Zeit lassen, um den Kfz-Halter mit Strafe auf diesen Mißstand hinzuweisen.
4. Wie schon mehrmals angedeutet, ich betrachte das Beenden des Vertrages zum 31.10.11 als einen Fehler der Versicherungsgesellschaft unter der Annahme, dass der Vertrag bis zum 31.03. hätte laufen müssen. Mit Einführung des Saisonkennzeichens durch den Gesetzgeber war u.a. Bedingung, dass eingeschränkter Haftpflicht-Versicherungsschutz (Gefährdungs-, Umwelthaftung) auch für die Zeit außerhalb der Saison von den Versicherungen übernommen wird; diese Zeit gehört in die Versicherungsperiode.
5. Der letzte Passus Deines letzten Post's: "Und warum will denn eigentlich die neue Versicherung das Fahrzeug erst ab Saisonbeginn versichern (mal angenommen ich kauf z.B. ein Auto im Dezember und will es ab Aprill saisonversichern)? Da ist dann wohl bis dahin nichts mit ruhenden Teil?"
Sorry, aber das hat doch nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun - oder! Erst wenn das neue/gebrauchte Fahrzeug in meinem Besitz überführt werden soll, muss ich mir doch Gedanken machen - Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen, normales Kennzeichen oder Anhänger. Bis ich es auf meinen Namen anmelde habe ich doch eigentlich überhaupt kein amtl. Kennzeichen - Halt-Ausnahme!: Beim gebrauchten Kfz habe ich evtl. das alte amtl. Kennzeichen vom Vorbesitzer, verpflichte mich aber bei Vertragsschluss innerhalb einer gewissen Zeit es auf meinen Namen umzumelden oder still zu legen. Der ruhende Teil der Versicherung kommt doch somit erst zustande, wenn ich dieses Fahrzeug einmal auf mich regulär zugelassen habe (nicht mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen). Beim kurzzeitigen Stillegen und späteren erneuten Wiederanmelden (nur bei gleicher Gesellschaft) gibt es auch wieder einen ruhenden Teil der Haftpflichtversicherung (evtl. auch Kaskoversicherung), die meistens für 12 Monate nach der Außerbetriebssetzung (Stillegeung) gilt. Auch hier gilt wieder: Zulassung nur mit Versicherungsschutz über die gleiche Versicherungsgesellschaft.
So, bevor wir jetzt weiter spekulieren, gegeneinander rechtfertigen oder uns evtl. auch noch "zerrfleischen", warten wir doch auf ne Antwort von Tille, wann im Versicherungsschein ursprünglich das Versicherungsende angegeben war. Alles weitere führt zu nichts.
Servus
Winni
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Hallo Winni,
vielen Dank für deine offenkundig sehr kompetente Meinung
Ich habe mittlerweile auf dem alten Versicherungsschein nachgeschaut und dort steht leider nicht der 31.3. sondern tatsächlich der 31.12. . Das erklärt nun zwar nicht warum die Versicherung schon zum 31.10. gekündigt hat, hilft mir allerdings in meiner aktuellen Situation nicht weiter, ausser ich könnte argumentieren, dass diese Police von vornherein fehlerhaft war, weil die Versicherungsperiode bis zum 31.3. hätte gehen müssen.
Allerdings bin ich mittlerweile zumindest aus der Notwendigkeit entlassen worden mein Kennzeichen für 4 Wochen zu entstempeln, die neue Versicherung stellt mir eine Doppelkarte aus und übermittelt sie auch sofort. Auch wenn das ca. 5 Telefonate gedauert hat. In wieweit ich jetzt noch um die 40 € herumkomme wird sich zeigen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Tille
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Hi,
soweit ich dies weis (war zumindest früher so beim Abmelden), ist zwischen einer "aktiven" Versicherung und einer Ruheversicherung zu unterscheiden. Letztere wurde/wird? üblicherweise umsonst mit übernommen. In Deinem Fall hat wohl w. der Kündigung die alte Versicherung dies nicht übernommen. Meines Erachtens müsste eine entsprechende Versicherung von der neuen Versicherung (eventuell gegen einen Beitrag?) übernommen werden.
Insofern dürfte Dein Problem mit Deiner jetztigen Versicherungsbestätigung erledigt sein.
Servus Helmut
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