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Hi,
ja, darfst du.
Die W-Reifen sind im Gegensatz zu den H-Reifen für Geschwindigkeiten von 270 km/h zugelassen. Somit ist das kein Problem.
Bei von mir erstellten Angeboten in der Teilemarkt-Kategorie "Biete", handelt sich um Privatverkäufe, ohne gesetzliche Gewährleistung. Rücknahme oder Umtauch sind ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Peter
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Supi
war mir net so sicher nicht das mich die Rennleitung deswegen ärgern tut.Hatt ja nur was wegen der Geschwindigeit zu tun.
Danke
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Bei der Laufleistung hört sich das fast nach der Erstbereifung an. Die wären dann 9 Jahre, also reif zum wechseln, oder? Sonst meckert spätestens der TÜVer. Ansich ist das nicht das Problem die vorderen Reifen nach hinten zu nehmen. steht ja meist auch so in der Betriebsanleitung. Allerdings sollte schon noch ausreichend Profil vorhanden sein.
sonnige Grüße
Torsten
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also wie alt ein Reifen ist interessiert den TÜV imho nicht, nur der Zustand des Reifens muss passen. Wir haben mal unseren "Garagen-Oldtimer" zum TÜV, der hatte 20 Jahre alte Reifen drauf !!! Alles kein Problem gewesen. Und bevor hier nun eine Belehrung bezüglich Sicherheit etc. kommt: Das Auto hat V-Max. ca. 110 und wird niemals V-Max gefahren ;-)
btw. hatte an meinem Avant auch schon mal nen einzelnen Z-Reifen drauf, da der Händler eben nur noch den da hatte und ich einen nagelneuen H-Reservereifen abfahren wollte. Gab nix zu beanstanden. Ist allerdings nen Quattro, aber ich denke der Abrieb ist ja der Gleiche, egal ob Z oder H, betrifft ja nur die Flankenverstärkung, oder ?
Mercedes SL 280 1994 schwarz, orig. Zustand
TT Roadster 2002 1,8 180PS, E-Verdeck, Vialle-LPG (Muldentank 40 Liter netto)
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Bei mir hat der TÜV noch nie auf die Reifen geschaut. Wie schon gesagt wurde, solange das Profil in Ordnung ist.
Reifen mit verstärkten Seitenwänden tragen die Aufschrift: REINFORCED.
Letztendlich ist es doch egal welche Reifen montiert sind. Es müssen nur alle Auflagen erfüllt sein und der Mindestgeschwindikeitsindex eingehalten werden. Ist dies, wie bei Witerreifen nicht der Fall, muss ein Aufkleber über die zugelassene Geschwindigkeit in Tachonähe angebracht sein.
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Freundliche Grüße
Peter