S.O.S. Wasser im Fussraum/ Fahrerseite vorne und hinten
#3
Hallo Miguel,

ein Schaden, der über die Vollkaskoversicherung abgewickelt werden kann, ist das wohl eher nicht; die Vollkasko hat auch nicht im geringsten etwas mit einem Glasschaden (auch im erweiteren Sinne) zu tun. Alle Glasschäden werden über die Teilkasko abgerechnet (hast Du eine Vollkaskoversicherung - hast Du auch automatisch eine Teilkaskoversicherung!).

Ich nehme mal an, dass der Scheibentausch im letzten Sommer über die Kaskoversicherung abgewicklet wurde. Hast Du eine Werkstattbindung im Vertrag? In diesem Fall könntest Du mal mit Deiner Versicherung Verbindung aufnehmen und nachfragen, ob bereits mehrere Reklamationen bei denen über den Glasbetrieb eingingen. Wenn ja, konfrontier den Betrieb mit Deiner Erkenntnis und versuche die Glaserfirma so wenigsten zu einer Überprüfung ihrer Arbeit zu überzeugen. Im übrigen gehen wir da schon in der Bereich des Gewährleistungsanspruches (vielleicht auch Garantie) auf die Arbeit der Firma Dir gegenüber. Es ist zwar zu unterscheiden zwischen der Arbeit (Austausch der Scheibe) und des Materials (Frontscheibe). Ich weiß jetzt leider nicht, ob der Gewährleistungsanspruch 1 oder 2 Jahre auf Reparaturen besteht - meine mich aber zu erinnern, dass bei Austausch durch Neuware der Anspruch 2 Jahre lang besteht. Somit wärst Du auf der sicheren Seite, da die Beweislast in der ersten Hälfte der Zeit bei der Firma liegt und erst danach Du Beweislastpflichtig wirst (Stichwort: Beweislastumkehr). Bei einer "wirklichen" Garantie gibt es diese Regelung nicht. Somit hättest Du schon bereits im Sommer auf Festellung und Beseitigung eines "fehlerhaften" Austausches der Frontscheibe bestehen können ("VIereick", über das nicht gewischt wird). Anders sieht es wohl bei der Arbeit (Austausch der Scheibe) aus. Hier wird wohl der Gewährleistungsanspruch auf 1 Jahr begrenzt sein. Da kommt es jetzt auf die Dauer des Mangels an. Liegt die Arbeit bereits mehr als ein 1/2 Jahr zurück, wirst wohl Du die Beweislast zu einem fehlerhaften Einbau der Scheibe haben. Dies würde dann letztendlich wohl nur mit Hilfe eines Gutachtens zu bewerkstelligen sein.

Ich persönlich würde den Vorschlag von Peter aufgreifen; von einer zweiten Person die Windschutzscheibe "beregnen" lassen. Nur würde ich das Fahrzeug erstmal mit Zeitungspapier oder Karton auslegen und das "Beregnen" mit einem Hochdruckstrahler machen (Nur die Windschutzscheibe, nicht den Übergang von Karrosserie zu Verdeck oder an Türgummis!). Sollten sich dadurch Wassertropfen in den Innenraum "mogeln", kannst Du bereits die schadhafte Stelle lokalisieren. Mein zweiter Schritt wäre, eine Beseitigung des Magels der Scheibe ("Viereck" wird nicht gewischt, trotz neuer Wischerblätter) gegenüber der Glaserfirma geltend zu machen. Sollten Sie immernoch die Ursache durch alte/falsche Wischblätter abtun, sollen sie selbst neue Wischerblätter (aber nur gleiche Art) montieren und Dich vom Gegenteil überzeugen. Gelingt ihnen dieses würde ich sie mit dem Ergebnis meines Versuches des Wassereinbruchs konfrontieren; ansonsten auf den Austausch der Scheibe bestehen. Bei einem Austausch könnte alles ja wieder dicht werden, bzw. der Gewährleistungsanspruch auf die Arbeit beginnt von Neuem.

(03.01.2012, 19:30)Miguel schrieb: ... Nun ist mein Auto seit ca. 2 Wochen so gut wie ohne Elektrik aktiv. Von jetzt auf gleich fielen ZV, Dach, Fensterheber aus. Dazu kommt jetzt Disco-Feeling im Innenraum. Die Elektronik im Display ist schon 2x kurz ausgefallen nur um danach sofort wieder anzuspringen, aber für mehrere Sekunden stoppte auch der Scheibenwischer.
Dazu fiel auch im Interieur das Licht aus bzw. funktioniert immer nur zeitweise genauso wie die Fensterheber. ...
War auch schon bei einer Fachwerkstatt die dann am 31.12.11 den Wagen ausgelesen haben und zig Fehler hatten und zu mir meinten, dass sie den Wagen min. drei Tage dort behalten müssen. ...

Welche Fehler wurden den abgespeichert?

Da du ein A4-Cabrio fährst, weiß ich jetzt nicht, ob man ein ähnliches Fehlerbild vom Audi-Cabrio-Typ 89 darauf übertragen werden kann. Beim Audi-Cabrio würde ich auf einen Defekt des Zündanlassschalters erstmal tippen. Versuch doch beim nächsten Ausfall, mal vorsichtig am Zündschlüssel zu rütteln. Ist das Phänomän weg, hast Du zumindest schon mal nen Hinweis auf eine weitere Fehlerquelle.

Hilft dies nicht, wird die Feuchtigkeit wohl bereits einen größeren Schaden verübt haben. Dann wirst Du wohl auf die Hilfe eines Gutachters und Anwalts angewiesen sein, die einen direkten Bezug auf den Tausch Deiner Frontscheibe herstellen müssen. Ich wünsch' Dir auf alle Fälle viel Erfolg bei der Beseitungen der Schäden, vielleicht kannst Du die Firma ohne großes "Tam-Tam" zur Mängelbehebung bewegen. Im übrigen wird die Glaserfirma wohl auch eine sog. "Betriebshaftpflichtversicherung" haben, die ihr für solche Fälle den "Rücken freihält".

Ich drück Dir die Daumen.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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RE: S.O.S. Wasser im Fussraum/ Fahrerseite vorne und hinten - von Bayerndiesel - 04.01.2012, 12:11

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