06.03.2012, 18:32
Hallo Tille,
dachte ich mir doch, dass Deine alte Versicherung einen Fehler gemacht hat.
Wie oben schon erwähnt, ist der Versicherungsmarkt seit Mitte der 1990Jahre dereguliert. Das bedeutet, dass jede Vers.-Gesellschaft eigene Bedingungen formulieren kann - einzige Ausnahme: es darf der Kunde nicht unangemessen benachteiligt werden - was immer das auch heissen mag.
Schön ist aber auch, dass Deine neue Versicherung Dir bereits vor dem 01.04. einen betragsfreien ruhenden Versicherungsschutz anbietet - macht auch nicht jede. Beachte aber in Zukunft den Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen .
Zu den 40,- EUR, mach' Dir keine allzugrossen Hoffnungen; die wirst Du wohl "berappen" müssen. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, dann gibt es bei den Behörden keine "Karenzzeit". Fakt ist nach heutigen Stand, dass Du seit 31.10. bzw. 31.12. (wenn Du auf Vertragserfüllung gegenüber Deiner alten Versicherung bestehst) keinen Versicherungsschutz hast und somit formal juristisch den Straftatbestand erfüllst. Vielleicht hilft es Dir gegenüber der Zulassungsstelle so zu argumentieren, dass
- durch einen Fehler der alten Vers.-Gesellschaft Du eigentlich Versicherungsschutz bis zum 31.12. hättest,
- Du unwissentlich seit 01.11. keinen Versicherungsschutz mehr hast und sofort bereits einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hast; die Tragweite war Dir nicht bewußt,
- Du den aktiven Versicherungsschutz zwischen 01.11. und heute nicht benötigtst, da
- Saisonkennzeichen und
- Dein Cabrio auf einem umfriedeten Grundstück in einer Halle gelagert hast, die von außen nicht einsehbar und für Aussenstehende nicht begehbar ist.
Schreib' das Ganze an den/die Behördenleiter/in oder werde am Besten bei ihm/ihr vorstellig. Vielleicht sehen Sie von der weiteren Strafverfolgung ab.
Wie gesagt: Versuch macht "kluch"!
Drück' Dir die Daumen.
dachte ich mir doch, dass Deine alte Versicherung einen Fehler gemacht hat.
Wie oben schon erwähnt, ist der Versicherungsmarkt seit Mitte der 1990Jahre dereguliert. Das bedeutet, dass jede Vers.-Gesellschaft eigene Bedingungen formulieren kann - einzige Ausnahme: es darf der Kunde nicht unangemessen benachteiligt werden - was immer das auch heissen mag.
Schön ist aber auch, dass Deine neue Versicherung Dir bereits vor dem 01.04. einen betragsfreien ruhenden Versicherungsschutz anbietet - macht auch nicht jede. Beachte aber in Zukunft den Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen .
Zu den 40,- EUR, mach' Dir keine allzugrossen Hoffnungen; die wirst Du wohl "berappen" müssen. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, dann gibt es bei den Behörden keine "Karenzzeit". Fakt ist nach heutigen Stand, dass Du seit 31.10. bzw. 31.12. (wenn Du auf Vertragserfüllung gegenüber Deiner alten Versicherung bestehst) keinen Versicherungsschutz hast und somit formal juristisch den Straftatbestand erfüllst. Vielleicht hilft es Dir gegenüber der Zulassungsstelle so zu argumentieren, dass
- durch einen Fehler der alten Vers.-Gesellschaft Du eigentlich Versicherungsschutz bis zum 31.12. hättest,
- Du unwissentlich seit 01.11. keinen Versicherungsschutz mehr hast und sofort bereits einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hast; die Tragweite war Dir nicht bewußt,
- Du den aktiven Versicherungsschutz zwischen 01.11. und heute nicht benötigtst, da
- Saisonkennzeichen und
- Dein Cabrio auf einem umfriedeten Grundstück in einer Halle gelagert hast, die von außen nicht einsehbar und für Aussenstehende nicht begehbar ist.
Schreib' das Ganze an den/die Behördenleiter/in oder werde am Besten bei ihm/ihr vorstellig. Vielleicht sehen Sie von der weiteren Strafverfolgung ab.
Wie gesagt: Versuch macht "kluch"!
Drück' Dir die Daumen.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"