13.10.2006, 11:29
Ollfried schrieb:Ja, erklär das Deiner Versicherung im Falle eines Falles... Ich bin sicher, dass die das ganz locker sehen und Dein Unfallgegner samt dessen Versicherung auch.
Da soll die Versicherung mal dem Richter erkären, warum die nach neuer Euro-Richtline geprüften vorderen Beläge, die aus dem selben Material bestehen, wie die hinten, wo nur die Deutsche Prüfung beim KBA bereits zusätzlich abgeschlossen wurde (nach und nach werden diese ja von EBC für die Produkte beantragt -> langer Bürokratenweg), als Unfallursache anzusehen ist...abgesehen davon stellt sich da noch die juristische Frage, ob hier nicht Europarecht als ein höhres recht anzusehen ist, aber das führt hier zu weit!
PS: Die Reinhold-Module hast Du bestimmt auch beim TÜV abnehmen lassen,gell ...